Rechnungswesen, Steuern und Recht

Steuern und Recht

Allgemein

Häufig ergeben sich im Rahmen von Beratungsprojekten Anforderungen in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Recht. Diese Fachbereiche werden mit unseren Kompetenzpartnern abgedeckt.

Finanzbuchhaltung

Oft wird eine Reorganisation des Rechnungswesens notwendig. Die überwiegend verwendeten Buchhaltungssysteme bieten heute zahlreiche Möglichkeiten für die Strukturierung der Buchhaltungsdaten. Für die Steuerung des Unternehmens und die

Überwachung der Unternehmensentwicklung durch externes Controlling muss der Kontenrahmen sachgerecht definiert werden. In Verbindung mit unseren Kompetenzpartnern können wir eine Reorganisation des Rechnungswesens umsetzen.

Bilanzoptimierung

Der intensive Blick in die Bilanzen der Unternehmen führt häufig zu Unsicherheiten bei der Beurteilung der geschäftlichen Situation. Die Bilanzoptimierung nutzt die Spielräume der Rechnungslegung.

Steuerrecht

Als Unternehmensberater dürfen wir keine allgemeine Rechtsberatung und Steuerberatung durchführen.

Bei sachgerechter Vorgehensweise können Steuerrisiken vermieden werden. Bei komplexen Unternehmensstrukturen reicht die Kompetenz der Steuerberater nicht aus. Besonders dann, wenn sich mehrere Rechtsgebiete wie Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Gesellschaftsrecht überlagern. Auch für komplexe Anforderungen stehen hier unsere Kompetenzpartner zur Verfügung.

Ein besonderer Vorteil für die Kunden ist die Koordination der Aktivitäten durch Grams und Partner, denn die Auswirkungen der Anpassungen müssen anschließend über Planungen und Berichte regelmäßig für die Stakeholder dokumentiert werden.

Gesellschaftsrecht

Als Unternehmensberater dürfen wir keine allgemeine Rechtsberatung durchführen. Ausgenommen sind Rechtsgebiete bei denen Unternehmensberater als „andere Experten“ gelten. Bei Fragestellungen zum Gesellschaftsrecht schalten wir unsere Kooperationspartner ein.

Vertragsgestaltung

Als Unternehmensberater dürfen wir keine allgemeine Rechtsberatung durchführen. Ausgenommen sind Rechtsgebiete bei denen Unternehmensberater als „andere Experten“ gelten. Bei Fragestellungen zum Vertragsrecht schalten wir unsere Kooperationspartner ein.

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